Sondersignal - und nun?
Begegnet man im Straßenverkehr einem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, dann ist ein Notfall nicht weit. Wer diese Sondersignale einsetzen darf und wie sich andere Verkehrsteilnehmer verhalten sollten, ist in den § 35 und § 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.
Das so genannte Wegerecht wird von Feuerwehr, Polizei, Rettungs- und Hilfsdiensten nur in Anspruch genommen, wenn höchste Eile geboten ist um Menschenleben zu retten, schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen und/oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Feuerwehrleute werden auf Einsatzfahrten immer wieder mit dem Fehlverhalten vieler Autofahrer konfrontiert. Hier ein schönes Beispiel zum richtigen Bilden einer Rettungsgasse auf der Autobahn.
Wie begegnet man einem Einsatzfahrzeug richtig?
- Ruhe bewahren!
- Stellen Sie fest, woher das Sondersignal kommt
- Versuchen Sie vorauszusehen, wohin das Einsatzfahrzeug fährt
- Schaffen Sie dem Fahrzeug freie Bahn und signalisieren Sie dies mit gesetztem Blinker oder eingeschalteter Warnblinkanlage
- Bleiben Sie nicht in Engstellen stehen!
- Vergewissern Sie sich, ob dem ersten Fahrzeug noch weitere folgen
Der ADAC hat in Zusammenarbeit mit der Landesverkehrswacht Niedersachsen, Polizei und der Feuerwehr Hannover eine sehr lesenswerte Infobroschüre herausgebracht welche zeigt, wie sich Verkehrsteilnehmer Einsatzfahrzeugen mit Sondersignal gegenüber richtig verhalten.
Infobroschüre: Blaulicht und Martinshorn - was tun? [1.468 KB]
Selbst in der Nacht?
Fühlen Sie sich auch gestört, wenn Sie nachts durch das Martinshorn unserer Einsatzfahrzeuge geweckt werden? Leider können wir im Einsatzfall keinerlei Rücksicht darauf nehmen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die für uns unverzichtbaren Wegerechte nur dann in Anspruch genommen werden dürfen, wenn Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet sind.
Mit dieser Vorgabe möchte den Bürger niemand ärgern. Ganz im Gegenteil. In erster Linie dient es zum Schutz eines jeden Verkehrsteilnehmers. Durch das Tonsignal soll ermöglicht werden, dass herannahende Einsatzfahrzeug möglichst früh registrieren und orten zu können. Damit sollen gefährliche Fahrmanöver oder Unfälle vermieden werden.
Das gilt im Berufsverkehr ebenso wie Nachts, wenn scheinbar keiner unterwegs ist. Denn rechnen Sie in solchen Augenblicken mit einem tonnenschweren Einsatzfahrzeug, das mit erhöhter Geschwindigkeit auf dem Weg zu einem Einsatz?
