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Was kostet mich die Feuerwehr?

Regelt eindeutig, ab wann und für wen ein Feuerwehr-einsatz kostenpflichtig wird.

Scheuen Sie sich bitte niemals, aus Unsicherheit oder Angst vor anfallender Kosten den Notruf zu wählen! Feuerwehreinsätze sind nach §41 Absatz 1 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen (FSHG NRW) in erster Linie immer kostenlos.

Auch wenn es sich dabei um einen bloßen Verdachtsfall handelt (unklarer Feuerschein, Brandgeruch etc.), der durch Sonneneintrahlung, eine optische Täuschung oder ein Grillfeuer herbeigerufen wurde und sich letztendlich als Fehlalarm herausstellt. Rufen Sie uns im Zweifel lieber einmal zu viel, als auch nur ein einziges Mal zu wenig an!

Nur in gesonderten Fällen wird ein Einsatz nach Anlage 1, "zur Satzung über Kostenersatz im Sinne von § 41 Abs. 2, 3 und 4 Satz 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) für Einsätze der Feuerwehr der Landeshauptstadt Düsseldorf" in Rechnung gestellt werden:

 


Zum Nachlesen: "Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen [129 KB] "