Muss der Krach immer sein?

Begegnest Du im Straßenverkehr einem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn ist die Lage meist Ernst. Das so genannte Sonder- und Wegerecht wird von uns nur dann in Anspruch genommen, wenn höchste Eile geboten ist, um beispielsweise Menschenleben zu retten oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden.

Leider müssen wir vermehrt beobachten, wie sich Mitmenschen durch unser Martinshorn gestört fühlen. Im Einsatzfall können wir aber keinerlei Rücksicht darauf nehmen – auch nicht in der Nacht! Der Gesetzgeber schreibt ganz klar vor, dass die für uns unverzichtbaren Sonder- und Wegerechte nur dann in Anspruch genommen werden dürfen, wenn Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet sind.

Diese Vorgabe dient in erster Linie zum Schutz eines jeden Verkehrsteilnehmers. Durch das Tonsignal soll ermöglicht werden, herannahende Einsatzfahrzeuge möglichst früh registrieren und orten zu können. Damit sollen gefährliche Fahrmanöver oder Unfälle vermieden werden.

Verhaltensregeln
  • Ruhe bewahren!
  • Stelle fest, woher das Einsatzfahrzeug kommt!
  • Schaffe dem Fahrzeug freie Bahn und schalte die Warnblinkanlage ein!
  • Geschwindigkeit zügig verringern! Keine Vollbremsung!
  • Bleibe nicht in Engstellen stehen!
  • Wenn keine Ausweichmöglichkeit besteht, vor dem Einsatzfahrzeug bis zur nächsten Bushaltestelle, Parkbucht oder Einfahrt herfahren!
  • Bei roter Ampel oder Stoppschild unter gebührender Vorsicht langsam in die Kreuzung hineintasten um Platz zu schaffen!
  • Vergewissere Dich, ob dem ersten Fahrzeug noch weitere folgen!

 

Bei Stau: Rettungsgasse!

Die Rettungsgasse ist in Deutschland bereits seit 1982 für jeden von uns auf mehrspurigen Straßen verpflichtend und gesetzlich in § 11 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung geregelt.

Bereits bei stockendem Verkehr muss eine Rettungsgasse gebildet und zwingend offen gehalten werden. Steckt man erst einmal Stoßstange an Stoßstange im Stau, ist es meist kaum noch möglich den Einsatzfahrzeugen rechtzeitig Platz zu schaffen. Auch ziehen immer wieder Autofahrer in die Rettungsgasse ein, um die freie Bahn für sich auszunutzen. Ein Fehlverhalten- das schneller als man denkt zu schweren Unfällen mit den Rettungskräften führen kann.

Das Befahren der Rettungsgasse ist absolut tabu! Ebenso ist die Rettungsgasse nicht zum Fußballspielen oder spazieren gehen gedacht. Außer der Rettungskräfte hat dort – auch zur eigenen Sicherheit – niemand etwas verloren!

64
Prozent wissen nicht, wie eine Rettungsgasse gebildet wird
40
Prozent höhere Überlebenschance durch eine Rettungsgasse
375
Menschen sterben jährlich durch Unfälle auf deutschen Autobahnen
270000
Kilometer Stau werden in NRW Jahr für Jahr gemeldet
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© ADAC | Auf zweispurigen Straßen fahren die Autos auf der linken Fahrspur an den linken Fahrbahnrand, Fahrzeuge auf der rechten Spur an den rechten Rand.

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© ADAC | Auf drei- und vierspurigen Autobahnen muss die Rettungsgasse zwischen dem äußersten linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur gebildet werden.